75 Jahre METALL NRW Festschrift

58 75 Jahre METALL NRW AUS UNSERER GESCHICHTE war nicht die Rede. Die anschließenden Gespräche in Düsseldorf, die weitgehend im Verbandshaus von Metall NRW unter Beachtung aller Hygieneregeln im kleinsten Kreis stattfanden, verliefen in einer hochkonzentrierten und sachlichen Atmosphäre. Dass ein allgemeiner Zuschlag zum Kurzarbeitergeld für die Arbeitgeberseite nicht leistbar war, wurde schnell klar. Andererseits waren die Argumente zur finanziellen Situation von Geringverdienenden bei 100 Prozent Kurzarbeit nicht von der Hand zu weisen. Die Lösung, die man für diesen Konflikt fand, verdient das Prädikat „pragmatisch und solidarisch“. Statt einer allgemeinen Entgelterhöhung sollte nämlich eine entsprechende Summe in einen betrieblichen Topf fließen, aus dem die Betriebsräte Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld an besonders hart betroffene Beschäftigte zahlen konnten. Nicht verbrauchte Mittel aus dem Fonds würden nach Ablauf der neunmonatigen Tariflaufzeit an die Beschäftigten ausgekehrt werden. Der bewährte Tarifvertrag „Zukunft in Arbeit“ von 2010 wurde modifiziert wieder in Kraft gesetzt. Bei Schul- und Kita-Schließungen führte die Tariflösung besondere Befreiungstatbestände ein. Das Thema Transformation legte man vorerst auf Eis. Das für viele überraschende Ergebnis aus NRW wurde überwiegend mit Erleichterung aufgenommen. Es gab den Betrieben Handlungsoptionen in einer vollkommen atypischen Krisensituation und war auch noch am helllichten Tage unterzeichnet worden. Dass man sich nach dem vermuteten Abklingen der Pandemie wieder dem Thema Transformation zuwenden wollte, wurde allseits akzeptiert. In einem weiteren Punkt waren sich IG-Metall-Bezirksleitung und METALL NRW einig. Wenn Anfang 2021 die Anschlusstarifrunde stattfinden würde, wollte man dann auch offiziell zum Pilotbezirk ernannt werden. Die Begründung war einfach: Wir haben die erste Halbzeit gespielt und bringen das Match dann auch zum Abschluss. So zahlte sich im Frühjahr 2021 dann aus, dass man den Gesprächsfaden zumThema Transformationstarifvertrag nicht hatte abreißen lassen. Es ist nicht unbescheiden, wenn hier festgestellt wird, dass der folgende Tarifabschluss vom 30. März 2021 in Sachen Transformation eine deutlich erkennbare NRW-Handschrift trägt. Der Tarifvertrag beschreibt rechtssicher den Weg, der zu einem betrieblichen „Sondertarif

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