75 Jahre METALL NRW Festschrift

50 75 Jahre METALL NRW AUS UNSERER GESCHICHTE de. 1954 verließen die früheren Leuchtturmbetriebe von Arbeit Nordwest METALL NRW und gründeten einen eigenen Arbeitgeberverband für die Stahlindustrie. 1948 jedenfalls wurden die Grundlagen für eine eigene Tarifpolitik in NRW geschaffen. Eine Tarifpolitik, die nach dem Willen der Gründer an der sozialpartnerschaftlichen Idee orientiert war. Ausdrücklich berief man sich 1948 auf das Stinnes- Legien- oder Novemberabkommen von 1918. In diesem Sinne wollte man nach dem zweiten verlorenen Weltkrieg die Wirtschaft aufbauen. Man kann sagen, die Gründung von METALL NRW erfolgte gerade noch rechtzeitig. Im November 1948 hob der Alliierte Kontrollrat den allgemeinen Lohnstopp auf, der die Entgelte auf dem Stand des 8. Mai 1945 eingefroren hatte. Damit war der Weg für Verhandlungen über alle Arbeitsbedingungen frei, noch bevor das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Art. 9 Abs. 3 die Tarifautonomie zum Prinzip der deutschen Wirtschaftsverfassung erhob. Wie hoch der durch den Lohnstopp verursachte Druck im Kessel war, zeigte sich insbesondere in NRW. Hier stieg der tarifliche Ecklohn von 1948 bis 1951 um 35 Prozent. Da wurde von den verantwortlichen Tarifpolitikern ein Wechsel auf die bessere Zukunft ausgestellt und gleichzeitig ein berechtigter Nachholbedarf befriedigt. Pilotverfahren Ab 1951 bildete sich dann in der deutschen Metallindustrie ein Verfahren zum Abschluss von Tarifverträgen heraus, das die Laufzeiten der Verträge synchronisieren und für einigermaßen vergleichbare Arbeitsbedingungen in der ganzen Branche sorgen sollte. Gemeint ist das bald so genannte Pilotverfahren. Das bedeutet bekanntlich, dass in allen Tarifgebieten zeitgleich mit den Verhandlungen begonnen wird und dass sich im Laufe der Gespräche ein Tarifgebiet herauskristallisiert, in dem die Verhandlungen zu einem Abschluss gebracht werden können. Dieses Ergebnis wird dann nach einer Empfehlung durch Gesamtmetall und den Vorstand der IG Metall in allen anderen Tarifgebieten übernommen. Für die Bestimmung eines Pilotbezirks können verschiedene Motive ausschlaggebend sein. Letztlich aber gilt der Grundsatz, dass die angreifende Gewerkschaft auch den Kampfplatz bestimmt und dass eine gemeinsame Auswahl des Pilotbezirks nur bei Konsens der Parteien erfolgen kann. Diese Tatsache zu akzeptieren, fällt im Arbeitgeberlager manchmal schwer. So hat es immer wieder Versuche gegeben, auf

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